Einstweilige Verfügung durchgegangen (Public)

verfasst von fan 89, 12.05.2017, 00:33

» Liebe Freunde von der HW,
» diese einstweilige Verfügung ist zu diesem Zeitpunkt der Klage ist völlig
» normal. Der Richter darf gar nicht anders urteilen. Jetzt kommt es auf die
» Verbände aus dem Bgld., NÖ und Wien an, wie sie dagegenhalten. Viel Glück
Ja ,aber jetzt kommts zu einem verfahren und das daaaauert.


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