Fairer Wettbewerb? (Public)

verfasst von tac, 29.11.2017, 20:42

» » Der Österreichische Fußball-Bund (ÖFB) begrüßte das Urteil. "Der OGH
» hat
» » » erfreulicherweise die Rechtsansicht der Verbände bestätigt. Diese
» » » Entscheidung gewährleistet einen fairen Wettbewerb innerhalb einer
» » Liga.
» » »
» » » Wo bitte sieht der ÖFB jetzt einen fairen Wettbewerb?
» »
» » Ob der Zwangsabstieg als Folge der Insolvenz durch den Tod des
» » Hauptsponsors fair ist,
» » ist die eine (fragwürdige) Sache. Das "Ableben " des Geldgebers ist
» keine
» » bewusst herbeigeführte Fahrlässigkeit. Auch wenn es zumindest
» nachträglich
» » nicht wahnsinnig geschickt erscheint, sich einem einzigen Sponsoren
» » auszuliefern.
» » Ob es sinnvoll war, sich gegen den ÖFB aufzulehnen, darüber kann man
» » eventuell diskutieren.
» » Ich betrachte es aber als dummen Racheakt der Verbände, dass man den
» » Verein nicht nur eine Leistungsstufe nach unten verbannt (so wie es die
» » Regeln vorsehen), sondern gleich 2.

» » Ritzing durfte sich nach der Insolvenz sanieren und blieb in der Liga.
» » Für die Vienna gilt das nicht, obwohl mit der Insolvenz nur der Tod des
» » Sponsors kompensiert werden sollte.
» » Dass der ÖFB jetzt die Wahrung eines fairen Wettbewerbs ortet, finde
» ich mehr als zynisch.
»
Jeder Verein wußte, das er bei einer Insolvenz an letzter Stelle gereiht wird und in die jeweilige Landesliga absteigen muß. Der WFV war auch bereit die Vienna dort einzuteilen, doch der Verein hat liebe geklagt.

Trotzdem hätte der WFV Vienna in die Wiener Liga einteilen können - die Rückreihung in die 2. Liga war irregulär und mit fadenscheinigen Argumenten begründet, und der Aufstieg des (jetzigen Prügelknaben) Donaus war ebenso irregulär wie willkürlich!!


» Wenn ich heute in der Zeitung eine Aussage des Generalmanager lese, wo er
» folgendes sagt
" Eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Ich mußte versuchen, Schaden von der
» Vienna abzuwenden
"

Ja, da hat er recht, denn die Vienna muss ja die Quote bezahlen und erarbeiten. Habe das Urteil jetzt nur quergelesen, habe aber nichts über die Schädigung der Gläubiger durch einen Zwangsabstieg gelesen - war das nicht eines der Hauptargumente....?


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