» CHEFTRAINER*
» Der Lizenzbewerber ernennt einen Cheftrainer, der für die
» fussballspezifischen Angelegenheiten der Kampfmannschaft verantwortlich
» ist und über eine gültige UEFA-Pro-Lizenz verfügt.
» Der Cheftrainer zeichnet betreffend die Kampfmannschaft verantwortlich
» für
» - die Aufstellung, Taktik und Training,
» - die Anweisung der Spieler und des technischen Stabes in der Kabine und
» Coaching-Zone vor, während und nach dem Spiel,
» - die Wahrnehmung medialer Aufgaben und Termine.
» Der Trainer muss ordnungsgemäss beim ÖFB oder bei der ÖFBL registriert
» sein. Die Tätigkeit eines Spielertrainers ist nicht gestattet.
»
» So die Anforderungen für die 1. Liga.
»
» In der 2. Liga das Gleiche, allerdings mit A- statt Pro-Lizenz. Sütcü hat
» überhaupt nur eine B-Lizenz. Weiß nicht, ober im Kurs oder Anwärter auf die
» A ist.Die hat dafür Kienast.
»
» Ein Strohmann muss nach diesen Bedingungen also auf der Bank sitzen.
»
» Stefan Kulovits bei Rapid auch nur mit einer A-Lizenz, kann aber
» interimistisch für 60 Tage (also über das Ende der Saison hinaus) arbeiten.
» Für nächste Saison kann er ohne Pro-Lizenz aber kein Thema sein.
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