Fassungslos! (Public)

verfasst von r.ed(R) E-Mail, 03.06.2009, 09:40

» » Unglaublich, weiß nicht ob ich lachen oder mich ärgern soll. Rechtlich
» » kann sich der nette Herr jedenfalls ziemlich brausen gehen. "Klage
» wegen
» » Blasphemie":rofl: Vor dieser Drohung hat er bestimmt mit seinen
» Anwälten
» » gesprochen...
»
» Naja - den § 188 StGB gibt es schon. (Wer öffentlich eine Person oder
» eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden
» Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen
» gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung
» einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen
» herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist,
» berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
» Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.)

»
» Da kann er aber nicht klagen (Zivilklage), sondern maximal eine Anzeige
» bei der ohnehin schon aufgrund von Typen wie unser Herr Boratti
» überlastete Staatsanwaltschaft einbringen. Diese wird sich die
» Sachverhaltsdarstellung durchlesen, kurz grinsen und den Wisch im
» Mistkübel verschwinden lassen.
»
» Ergänzend sei gesagt: "das berechtigte Ärgernis" ist nur dann
» berechtigt, wenn sich über dieses Verhalten jeder mit den rechtlich
» geschützten Werten vebundene Mensch empört. Ich empöre mich nicht.

Natürlich, ich wollte dem netten Herrn nur nicht mitteilen, wie er wirklich vorgehen kann. Letztlich aber egal, bei allem Misstrauen in den Rechtsstaat ist eine solche Anzeige wohl nicht einmal was für das heitere Bezirksgericht.


gesamter Thread:

41870 Postings in 6830 Threads, 275 registrierte User, [total_online] User online ([user_online] reg., [guests_online] Gäste)
Viennaforum | Nutzungsbedingungen | Das alte Viennaforum (Archiv) | Kontakt
RSS Feed
powered by my little forum