clemens
27.06.2011, 15:40
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In Döbling beginnt die Vorbereitung (Link) (Public) |
http://www.firstviennafc.at/news_detail.php?id=3861 |
ich

Kaumberg, 27.06.2011, 15:46
@ clemens
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In Döbling beginnt die Vorbereitung (Link) |
» http://www.firstviennafc.at/news_detail.php?id=3861
"Der zentrale Mittelfeldspieler gilt als Kooperationsspieler und soll sich nun in Döbling weiterentwickeln."
Was heißt "gilt als Kooperationsspieler"? Entweder ist er "Kooperationsspieler" oder nicht.
Den Einsatz von Kooperationsspielern sollte die Vienna sich ÄUSSERST GUT überlegen. Die Kooperationsspielerregelung widerspricht dem ÖFB-Regulativ und darüberhinaus auch den FIFA-Bestimmungen. Sobald auch nur ein Gegner auf die halblustige Idee kommt, einen Protest einzulegen resp. beim ÖFB ein Verfahren anzustrengen, wackeln die Punkte - und zwar gewaltig. Ob der "Kooperationsspieler" das wirklich wert ist?
Nur dass es nicht nachher niemand gewusst haben will... --- Öha |
Senf
27.06.2011, 15:56
@ clemens
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In Döbling beginnt die Vorbereitung (Link) |
» http://www.firstviennafc.at/news_detail.php?id=3861
Oha, Mair ist weg! --- ...verfeinert auch Beef Tatar |
ich

Kaumberg, 28.06.2011, 21:47
@ ich
1 0
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...und nochmals zum Thema "Kooperationsspieler"... |
» » http://www.firstviennafc.at/news_detail.php?id=3861
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» "Der zentrale Mittelfeldspieler gilt als Kooperationsspieler und soll sich
» nun in Döbling weiterentwickeln."
»
» Was heißt "gilt als Kooperationsspieler"? Entweder ist er
» "Kooperationsspieler" oder nicht.
»
» Den Einsatz von Kooperationsspielern sollte die Vienna sich ÄUSSERST GUT
» überlegen. Die Kooperationsspielerregelung widerspricht dem ÖFB-Regulativ
» und darüberhinaus auch den FIFA-Bestimmungen. Sobald auch nur ein Gegner
» auf die halblustige Idee kommt, einen Protest einzulegen resp. beim ÖFB
» ein Verfahren anzustrengen, wackeln die Punkte - und zwar gewaltig. Ob der
» "Kooperationsspieler" das wirklich wert ist?
»
» Nur dass es nicht nachher niemand gewusst haben will...
Und hier, da ich danach gefragt wurde, eine Erläuterung (alle Hervorhebungen und die Anmerkung am Ende von mir):
In "REGULATIV FÜR DIE DEM ÖFB ANGEHÖRIGEN VEREINE UND SPIELER" heißt es unter "I. ABSCHNITT: ALLGEMEINES" im Absatz 1:
"Ein Spieler kann sich jeweils nur für einen Verein anmelden (=Antrag auf Registrierung)."
Und im Absatz 4:
"Ein Spieler kann nur für einen Verein registriert sein. Ein Spieler ist nur für jenen Verein spielberechtigt, für den er registriert ist. Die Teilnahme am organisierten Fußball ist spielberechtigten Spielern vorbehalten. Der Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers in einem Bewerbsspiel ist regelwidrig."
Hingegen heißt es in den "ÖFB-MEISTERSCHAFTSREGELN", die die "BESTIMMUNGEN ÜBER KOOPERATIONSVERTRÄGE" enthalten in Absatz 9:
"Die Spieler sind sowohl für den Stamm- als auch für den Kooperationsverein einsatzberechtigt*."
Die Meisterschaftsregeln stehen somit im Gegensatz zum Regulativ. Und nur um klarzustellen, was höherwertig ist: Bei den betreffenden Stellen des Regulativs handelt es sich um FIFA-Bestimmungen, zu denen es im FIFA-"Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern" klipp und klar heißt, dass sie "auf nationaler Ebene verbindlich und ohne jegliche Änderung ins Verbandsreglement zu integrieren" sind.
* Anmerkung von mir: Einsatzberechtigung (= Berechtigung, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Spiel teilzunehmen) setzt Spielberechtigung (= Berechtigung an Meisterschaftsspielen teilzunehmen) voraus... --- Öha |
petrocelli
29.06.2011, 11:36
@ ich
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...und nochmals zum Thema "Kooperationsspieler"... |
Den Konflikt unnerhalb der beiden ÖFB-Regelwerke wird man mit der lex specialis-Regel (= Vorrang der Sonderregelung für Kopperationsspieler= lösen können.
Ein ernsteres Problem wäre es aber, wenn das vorrangige FIFA-Statut tatsächlich keine Ausnahme zulässt. Allerdings stellt sich dann immer noch die Frage, wie sich der Verstoß gegen die FIFA-Vorgaben auf die nationale Regelung auswirkt (ipso iure-Unwirksamkeit oder nur Pflicht des ÖFB, seine Regelung pro futuro anzupassen?).
Die FIFA hat im Moment wohl auch andere Sorgen als sich um derartige nationale Sonderwege zu kümmern?
» » » http://www.firstviennafc.at/news_detail.php?id=3861
» »
» » "Der zentrale Mittelfeldspieler gilt als Kooperationsspieler und soll
» sich
» » nun in Döbling weiterentwickeln."
» »
» » Was heißt "gilt als Kooperationsspieler"? Entweder ist er
» » "Kooperationsspieler" oder nicht.
» »
» » Den Einsatz von Kooperationsspielern sollte die Vienna sich ÄUSSERST
» GUT
» » überlegen. Die Kooperationsspielerregelung widerspricht dem
» ÖFB-Regulativ
» » und darüberhinaus auch den FIFA-Bestimmungen. Sobald auch nur ein
» Gegner
» » auf die halblustige Idee kommt, einen Protest einzulegen resp. beim ÖFB
» » ein Verfahren anzustrengen, wackeln die Punkte - und zwar gewaltig. Ob
» der
» » "Kooperationsspieler" das wirklich wert ist?
» »
» » Nur dass es nicht nachher niemand gewusst haben will...
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» Und hier, da ich danach gefragt wurde, eine Erläuterung (alle
» Hervorhebungen und die Anmerkung am Ende von mir):
»
» In
» "REGULATIV
» FÜR DIE DEM ÖFB ANGEHÖRIGEN VEREINE UND SPIELER" heißt es
» unter "I. ABSCHNITT: ALLGEMEINES" im Absatz 1:
»
» "Ein Spieler kann sich jeweils nur für einen Verein anmelden
» (=Antrag auf Registrierung)."
»
» Und im Absatz 4:
»
» "Ein Spieler kann nur für einen Verein registriert sein. Ein
» Spieler ist nur für jenen Verein spielberechtigt, für den er
» registriert ist. Die Teilnahme am organisierten Fußball ist
» spielberechtigten Spielern vorbehalten. Der Einsatz eines nicht
» spielberechtigten Spielers in einem Bewerbsspiel ist
» regelwidrig."
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» Hingegen heißt es in den
» "ÖFB-MEISTERSCHAFTSREGELN",
» die die "BESTIMMUNGEN ÜBER KOOPERATIONSVERTRÄGE" enthalten in Absatz
» 9:
»
» "Die Spieler sind sowohl für den Stamm- als auch für den
» Kooperationsverein einsatzberechtigt*."
»
» Die Meisterschaftsregeln stehen somit im Gegensatz zum Regulativ. Und nur
» um klarzustellen, was höherwertig ist: Bei den betreffenden Stellen des
» Regulativs handelt es sich um FIFA-Bestimmungen, zu denen es im
» FIFA-"Reglement
» bezüglich Status und Transfer von Spielern" klipp und klar
» heißt, dass sie "auf nationaler Ebene verbindlich und ohne jegliche
» Änderung ins Verbandsreglement zu integrieren" sind.
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» * Anmerkung von mir: Einsatzberechtigung (= Berechtigung, zu einem
» bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Spiel teilzunehmen) setzt
» Spielberechtigung (= Berechtigung an Meisterschaftsspielen teilzunehmen)
» voraus... |