Klarstellung (Public)

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verfasst von ich(R) Homepage E-Mail, Kaumberg, 12.01.2012, 11:15

» » das was ich nicht verstehe, wir machen seit 3 Jahren keine
» Punkte,bekommen
» » jedes mal anstandslos die Lizenz und können jetzt schon nicht mehr
» » zahlen,was wäre gewesen wenn wir 10 Punkte mehr gemacht hätten!
» Irgendwas
» » stimmt da nicht
» Nur weil jemand nicht (pünktlich) zahlen kann, heißt das ja noch lange
» nicht, dass das Geld ned prinzipiell da is. Schlechte Finanzplanung kann
» durchaus zu Liquiditätsengpäassen führen, wenn zum Zeitpunkt, an dem ddas
» Gehalt fällig wird, die Sponsorengelder (z.B) noch ned eingetroffen sind.
» Sollte so etwas der Fall sein, dann is das zwar für den Ruf des Vereines
» und die Finanzen an sich ned gut, der Bundesliga für die Lizenzerteilung
» mWn aber weitestgehend wurscht, denen gehts darum, dass die Saison
» finanziert is, ob die Einnahmen genau zu dem Zeitpunkt kommen, an dem
» Ausgaben fällig werden interessiert die Liga nicht die Bohne würd ich
» sagen.

Da muss ich dich leider enttäuschen.

Aus dem Katalog der A-Kriterien des --> Lizenzierungshandbuchs:

KEINE ÜBERFÄLLIGEN VERBINDLICHKEITEN AUS SPIELERTRANSFERS GEGENÜBER FUSSBALLKLUBS
Der Lizenzbewerber muss den schriftlichen Nachweis erbringen, dass zum 31. März, der der zu lizenzierenden Spielzeit vorausgeht, keine überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber Klubs aus Spielertransfers, welche bis zum vergangenen 31. Dezember erfolgten, bestanden haben - es sei denn, es wird der schriftliche Nachweis erbracht, dass diese in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Gläubiger gestundet wurden oder Gegenstand eines nicht offensichtlich unbegründeten Rechtsstreits sind, der an eine zuständige Behörde übertragen wurde.

KEINE ÜBERFÄLLIGEN VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER ARBEIT-/DIENSTNEHMERN UND SOZIALVERSICHERUNGSINSTITUTIONEN BZW. STEUERBEHÖRDEN
Der Lizenzbewerber muss den schriftlichen Nachweis erbringen, dass zum 31. März, der der zu lizenzierenden Spielzeit vorausgeht, keine überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber bestimmten Arbeit-/Dienstnehmern oder Sozialversicherungsinstitutionen bzw. Steuerbehörden im Hinblick auf vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen, welche bis zum vergangenen 31. Dezember entstanden sind, bestanden haben - es sei denn, es wird der schriftliche Nachweis erbracht, dass diese in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Gläubiger gestundet wurden oder Gegenstand eines nicht offensichtlich unbegründeten Rechtsstreits sind, der an eine zuständige Behörde übertragen wurde.

Und dazu als Erläuterung:
Überfällige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gelten als überfällig, wenn sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht bezahlt wurden.

Ferner:

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG VOR DER ENTSCHEIDUNG DES LIZENZGEBERS
Bevor die Entscheidung von der Ersten Instanz getroffen wird, hat der Lizenzbewerber eine schriftliche Erklärung beim Lizenzgeber vorzulegen, ob (oder ob nicht) seit dem Stichtag des vorhergehenden Zwischenabschlusses per 31.12. Ereignisse oder Bedingungen mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung eingetreten sind, die sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Lizenzbewerbers auswirken können.

---
Öha


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