Klarstellung (Public)

verfasst von ich(R) Homepage E-Mail, Kaumberg, 12.01.2012, 11:45

» » Und dazu als Erläuterung:
» » Überfällige Verbindlichkeiten
» » Verbindlichkeiten gelten als überfällig, wenn sie zum Zeitpunkt der
» » Fälligkeit nicht bezahlt wurden.
» Das ist mir schon klar (glaub ich) mir gehts auch gar nicht um die
» zukünfitge Lizenz, sondern um die, die wir erhalten haben, und darum, wies
» jetzt trotzdem Finanzprobleme geben kann, bezugnehmend auf die Aussage von
» Geri:
» » wir machen seit 3 Jahren keine Punkte,bekommen jedes mal anstandslos die
» »Lizenz
» Wir kriegten sie, weil wir zum Zeitpunkt der Lizenzbewerbung, bzw.zum
» Stichtag keine überfälligen Verbindlichkeiten hatten, oder nicht? Bei der
» Lizenzbewerbung wird also nicht darauf geachtet ob die Vienna jetzt in 6
» Monaten Ausgaben von Hausnummer 10.000€, aber erst in 7 Monaten die
» Einnahmen von 20.000€ hat, die für die Begleichung der vorrangegangenen
» 10.000€ nötig wären, oder achten die auf sowas? Is ja fast ned möglich
» meiner Ansicht nach, bin da aber auch alles andere als ein Fachmann.

Es ist zweimal jährlich ein Liquiditätsplan vorzulegen.

Ferner:

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG VOR DER ENTSCHEIDUNG DES LIZENZGEBERS
Bevor die Entscheidung von der Ersten Instanz getroffen wird, hat der Lizenzbewerber eine schriftliche Erklärung beim Lizenzgeber vorzulegen, ob (oder ob nicht) seit dem Stichtag des vorhergehenden Zwischenabschlusses per 31.12. Ereignisse oder Bedingungen mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung eingetreten sind, die sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Lizenzbewerbers auswirken können.

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Öha


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