Testspieler (Public)

verfasst von ferdl(R), 22.11.2012, 15:50

» » Da geht´s doch meines Wissens um keine Regelung (im Sinne von
» "verboten")
» » sondern die Gelder aus den Fernseheinnahmen werden nur an Vereine
» » ausgezahlt, die sich freiwillig an o.a. Gentlemen Agreement halten -
» und
» » bei der finanziellen Lage der Vienna müssen wir das jedenfalls. Soweit
» » mein Wissensstand, korrekt?
» Soweit ich informiert bin ja. Deswegen funktionierts EU-rechtlich weil das
» eigentlich, wie du schon sagtest, unter "Förderung" läuft, wird auch von
» der Bundesliga offiziell so bezeichnet, allerdings dürfte sich die in
» einer Höhe bewegen, dass kaum ein Verein auf sie verzichten kann, außer
» MAGNA in der Aufstiegssaison (glaub ich) und evtl. die Admira unter
» Schachner (da bin ich mir absolut ned sicher) haben sich wohl deswegen
» alle Vereine dran gehalten..

FC Lustenau hat vor ein paar Jahren einmal einen 4. Ausländer eingesetzt. Dieser einmalige Verstoß wurde mit dem Entzug eines Drittels des Fernsehgeldes bestraft! Damals war das noch geringer. Der Schaden für den FC Lustenau betrug angeblich fast €50.000.

§ 10 Förderungsrichtlinien der zweithöchsten Spielklasse der BL
(1) Zur Unterstützung der Grundsatzpositionierung der zweithöchsten Spielklasse der BL als junge, österreichische Liga und zur Stärkung der Nationalmannschaften werden 50 % der der zweithöchsten Spielklasse der BL zufließenden Erträge aus der TV-Vermarktung sowie 100 % weiterer zweckgebundener Mittel dem Österreichertopf der zweithöchsten Spielklasse der BL zugeführt.
Die zweiten 50 % von den der zweithöchsten Spielklasse der BL zufließenden Erträge aus der TV-Vermarktung werden auf alle teilnehmenden Klubs der zweithöchsten Spielklasse der BL pro Quartal aliquot aufgeteilt.
(2) Für den Erhalt der Förderung aus dem Österreichertopf der zweithöchsten Spielklasse der BL müssen die Klubs der zweithöchsten Spielklasse der BL neben der Flutlichtanforderung (siehe § 5 Abs. 4) folgende Förderungskriterien erfüllen:
a) Bei Meisterschaftsspielen der zweithöchsten Spielklasse der BL müssen
-- mindestens dreizehn (13) Spieler von sechzehn (16) oder
-- mindestens vierzehn (14) Spieler von siebzehn (17) oder
-- mindestens fünfzehn (15) Spieler von achtzehn (18)
Spielern am Spielbericht aufscheinen,
-- die für die österreichische Nationalmannschaft selektionierbar sind oder
-- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder
-- die gemäß ÖFB-Regulativ einem Österreicher gleichgestellt sind und für die U-22 (Stichtag 1.1.1991) spielberechtigt sind.

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"Wir wollen eine ganz moderne Variante des Brechstangenfußballs ausarbeiten und sind sozusagen die Antithese zu Barcelona." Alfred Tatar nach dem Sieg der Vienna über Altach am 24. August 2012.


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