1er Tormann des FC VIENNA (Public)

verfasst von Jurist, 21.08.2022, 11:38

» Es ist aber keine Verleumdung.
» Alle meine Angaben entsprechen der Wahrheit, deshalb brauche ICH mir auch
» keine Sorgen zu machen.
»
» Man wird alles belegen können.
»
» Beste Grüße

Ich würde dir wirklich wünschen, dass er das klagt. Nie und nimmer könntest du den Wahrheitsbeweis erbringen!

Wie willst du denn beweisen, dass er sich tatsächlich an jedem Wochenende niederbügelt - da müsstest du schon Zeugen auffahren, die auch tatsächlich nahezu jedes Wochenende mit ihm verbringen und aus nächster Nähe und eigener Wahrnehmung ganz konkrete Aussagen über konsumierte Mengen machen können, die deine Aussagen belegen. Glaubst du wirklich, dass jemand aus seinem engsten Kreis gegen ihn aussagen würde? Alles andere - irgendwelche Leute, die irgendwann, irgendwas beobachtet oder gehört haben - wäre völlig lächerlich, damit brauchst du gar nicht erst anzutreten.

Und selbst wenn du beweisen könntest, dass er sich tatsächlich jedes Wochenende komplett niederbügelt (was übrigens in Ö ein weit verbreiteter und gesellschaftlich anerkannter Zeitvertreib ist), dann wäre er deswegen nach juristischen (und auch medizinischen) Maßstäben noch lange kein schwerer Trinker oder Alkoholiker.

Sogar im völlig hypothetischen Fall, dass du die Wahrheit deiner absurden Vorwürfe tatsächlich beweisen können solltest, würde dir das nicht das Geringste nützen: in diesem Fall würde es sich nämlich um eine Tatsache aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich handeln und wärst du wegen Cybermobbing nach § 107c StGB dran.

In einem Punkt hast du allerdings recht: Verleumdung ist das tatsächlich keine (das ist juristisch etwas völlig anderes) - die Fachausdrücke wären "Üble Nachrede" oder "Kreditschädigung", je nachdem ob er strafrechtlich oder zivilrechtlich (oder auch auf beiden Wegen) gegen dich vorgehen will.


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