Entscheidung nachvollziehbar (Public)

verfasst von Ruffchild(R), 10.05.2016, 17:44
(editiert von Ruffchild, 10.05.2016, 18:09)

Ad Garantiegebühren - am Beispiel einer österreichischen Bank:

In der Regel fällt bei der Garantieausstellung eine Ausfertigungsgebühr an. Außerdem beginnt gleichzeitig die Verrechnung der Haftungsprovision auf Grundlage des Garantiekredites, die üblicherweise für jeweils angefangene 3
Monate belastet wird. Ihre Höhe wird aufgrund der Kundenbonität und der vom Kunden gegebenen Sicherheiten ermittelt.
Bei Änderungen der Garantie, wie z. B. Erhöhungen, Reduktionen, Laufzeitverlängerungen, textlichen Änderungen usw., kommt eine Abänderungsgebühr zur Anrechnung.
Der Garantieauftraggeber hat der Bank darüber hinaus sämtliche Aufwendungen und Auslagen zu ersetzen, wie z. B. Gebühren bei Beglaubigungen oder Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, die bei einem Rechtsstreit entstehen könnten.

Summa summarum reden wir (maximal) wahrscheinlich von einem 4-stelligen Betrag!


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