» » Da bin ich mit Dir einer Meinung. Allerdings wundert es mich schon seit
» » längerem, dass es nicht gelingt aus den östlichen EU Nachbarländern
» echte
» » Verstärkungen zu rekrutieren. Daraus schließe ich, dass es bei
» Blau-Gelb
» » keinen Talentescout gibt. Mir ist klar, dass das nicht Aufgabe eines
» » Trainers bzw. eines Prsidenten sein kann. Aber dafür haben andere Klubs
» » einen sportlichen Leiter (auch Sportdirektor o.ä. genannt). Wofür ist
» » eigentlich der Vienna Manager - ein gewisser Herr Kirchbacher -
» zuständig
» » ?
»
» Kirchschlager ist der Name. Angeblich nur für administrative Aufgaben
» zuständig, der Sportbereich liegt in einem Vakuum, man entschloss sich im
» Sommer, die Rolle des Sportdirektors unbesetzt zu lassen...
»
» Spieler zu rekrutieren hieße u. a. zu Fußballspielen zu gehen. Die finden
» aber meist am Wochenende statt, da wirst du von uns niemanden auf den
» Sportplätzen finden. In CZE kannst du etwa von Freitag bis Montag vier
» Spiele sehen, das ist bereits die halbe Liga an einem Wochenende.
» Natürlich solltest du schon mit Hilfe von Agenten vorjustieren und
» herausfinden, wer überhaupt auf dem Markt sein wird und zu welchem Preis,
» um nicht ganz von vorne zu beginnen. Wäre ja infantil, zu glauben, dass
» etwa ein im vollen Saft stehender Spieler von Tabellenführer Plzen von
» einem Vienna-Angebot träumt. Außerdem ist sowas natürlich ein Prozess, der
» stätig stattfindet, sprich, die Erkenntnisse einer Spielbeobachtung von
» heute bekommst du vielleicht erst Monate und Jahre später,wenn der Spieler
» wechselwillig ist. Im Mai hektisch zu werden, weil eine neue Transferfrist
» vor der Tür steht, bringt dann auch nicht mehr viel, dies ist ein
» Ganzjahresbusiness ohne freie Wochenenden. Dieses Wissen haben sogar
» Unterligafunktionäre, wärend bei uns die Transferzeit auf den Sommer und
» Winter beschränkt ist, wo man halt die Angebote von Agenten durchforstet.
» Wenn du dann noch einen Trainer hast, der auch keine Marktübersicht hat,
» ist das Fiasko vorprogrammiert...
»
» Professionelles Scouting wird in Österreich vielleicht von Salzburg
» betrieben, selbst bei Rapid oder der Austria ist dies nur in
» Spurenelementen vorhanden. Wäre von einem Zweitligisten auch zuviel
» verlangt, aber eine Übersicht über den österreichischen Markt sowie
» vielleicht die Konzentration auf ein Land (wie es etwa Ried mit Spanien
» macht) wäre ein durchaus gangbarer Weg...
Kirchschlager hat bei der Vienna für die nötige Professionalisierung im administrativen Vereinsmanagement gesorgt. Zu der gehören u.a. auch Sponsorenbetreuung und Marketing. Scout ist er natürlich nicht. Diese Aufgaben übernehmen andere. Auch das Trainergespann beobachtet viel. Was ihr offenbar zu wenig bedenkt ist das Thema "Ausländerplätze": In der 1. Liga dürfen nur maximal 4 Ausländer am Blankett stehen und höchstens 3 von ihnen eingesetzt werden (ausgenommen sind solche Spieler, die als Nachwuchsspieler Österreichern gleichgestellt sind.) In unserem Kader gibt es bereits 2 Spieler, die Ausländerplätze besetzen: Djokic und Pereira (Salvatore und Topić sind zwar Italiener bzw. Bosniake, aber auch Österreicher). Ein Rudel weitere Ausländer zu engagieren machen wenig Sinn, wenn sie dann auf der Tribüne sitzen müssen. So dick haben wir es auch nicht. Wir müssen also vor allem nach Österreichern schauen. Wir können natürlich mehr EU-Ausländer einsetzen, denn die Regelung würde vor dem EuGH nicht halten. Aber bis das durchgefochten ist, schauen wir bei den TV-Geldern durch die Finger (schaut nach bei den Förderungsrichtlinien der Bundesliga - siehe unten) und das können wir uns nicht leisten. Erinnert euch an Austria Lustenau. Die hat einmal - es ist zwei oder drei Jahre her - irrtümlich vier Ausländer eingesetzt und ist deswegen um ein Drittel der TV-Gelder umgefallen. Außerdem müssen wir weiterhin die Nachwuchsquote erfüllen. Da sind wir zwar mit Hosiner, Toth, Imamoglu, Kienzl und Co. gut besetzt, aber auch da steckt der Teufel im Detail...
§ 10 Förderungsrichtlinien der zweithöchsten Spielklasse der BL
(1) Zur Unterstützung der Grundsatzpositionierung der zweithöchsten Spielklasse der BL als junge, österreichische Liga und zur Stärkung der Nationalmannschaften werden 50% der der zweithöchsten Spielklasse der BL zufließenden Erträge aus der TV-Vermarktung sowie 100 % weiterer zweckgebundener Mittel dem Österreichertopf der zweithöchsten Spielklasse der BL zugeführt.
Die zweiten 50% von den der zweithöchsten Spielklasse der BL zufließenden Erträge aus der TV-Vermarktung werden auf alle teilnehmenden Mannschaften der zweithöchsten Spielklasse der BL pro Quartal aliquot aufgeteilt.
(2) Für den Erhalt der Förderung aus dem Österreichertopf der zweithöchsten Spielklasse der BL müssen die Mannschaften der zweithöchsten Spielklasse der BL neben der Flutlichtanforderung (siehe § 5 Abs 4) folgende Förderungskriterien erfüllen:
a) Bei Meisterschaftsspielen der zweithöchsten Spielklasse der BL müssen
- mindestens dreizehn (13) Spieler von sechzehn (16) oder
- mindestens vierzehn (14) Spieler von siebzehn (17) oder
- mindestens fünfzehn (15) Spieler von achtzehn (18) Spielern am Spielbericht aufscheinen,
- die für die österreichische Nationalmannschaft selektionierbar sind oder
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder
- die gemäß ÖFB-Regulativ einem Österreicher gleichgestellt sind und für die U-22 (Stichtag 1.1.1989) spielberechtigt sind.
b) Weiters müssen auf dem Spielbericht eines Meisterschaftsspieles der zweithöchsten Spielklasse der BL mindestens vier Spieler stehen, die für die U-22 (Stichtag 1.1.1989) spielberechtigt sind. Einer dieser vier Spieler muss in der Grundaufstellung stehen.
(3) Die Aufteilung erfolgt entsprechend den Einsatzminuten österreichischer Spieler, wobei Einsatzminuten von Spielern, die für die U-22 (Stichtag 1.1.1989) spielberechtigt sind, doppelt gezählt werden.
(4) Die Ausschüttung der Förderung aus dem Österreichertopf der zweithöchsten Spielklasse der BL erfolgt in Abrechnungsperioden (derzeit nach jeweils neun [9] Runden), die gleichteilig nach dem Spielplan festgesetzt werden. Anspruch auf Ausschüttung haben nur jene Klubs, welche die Förderungskriterien in jedem Meisterschaftsspiel der jeweiligen Abrechnungsperiode erfüllt haben.
(5) Der Anspruch auf die für den Absteiger aus der höchsten Spielklasse der BL vorgesehene Förderung in Höhe von Euro 110.000,– entsteht nur bei Erfüllung der Förderungskriterien über die gesamte Spielzeit. Sollte der Absteiger aus der höchsten Spielklasse der BL die Förderungskriterien nicht erfüllen, wird dieser Betrag am Ende des Spieljahres zu gleichen Teilen auf die anderen Klubs der zweithöchsten Spielklasse und die Geschäftsstelle der BL ausgeschüttet. |