Matlock

E-Mail

20.08.2022, 20:25
 

Schwere vorsätzliche Körperverletzung (Public)

Was meinen die juristischen Experten, würde eine Anzeige von Malicsek durchgehen? Und was haltet ihr von einer psychiatrischen Untersuchung von Gegenspieler Kerim Abazovic?

Mario(R)

20.08.2022, 20:45

@ Matlock
 

Schwere vorsätzliche Körperverletzung

» Was meinen die juristischen Experten, würde eine Anzeige von Malicsek
» durchgehen? Und was haltet ihr von einer psychiatrischen Untersuchung von
» Gegenspieler Kerim Abazovic?
Bei einem Fußballspiel passieren hin und wieder auch schwerere Verletzungen bei einem Zweikampf. So ist es leider beim letzten Spiel gegen die Admira auch passiert. Das war ein unglücklicher Ausgang eines Zweikampfes, der unseren jungen Spieler sicher auch sehr leid tut. Wünsche dem Verunglückten beste Genesung.

Einschätzung

20.08.2022, 23:39

@ Mario
 

Schwere vorsätzliche Körperverletzung

» » Was meinen die juristischen Experten, würde eine Anzeige von Malicsek
» » durchgehen? Und was haltet ihr von einer psychiatrischen Untersuchung
» von
» » Gegenspieler Kerim Abazovic?

Vorsätzlich wars keinesfalls, aber die Verletzung wurde billigend in Kauf genommen - ist ein großer Unterschied. Die Attacke war jedenfalls grob fahrlässig, aber mit Rechtsfolgen ist nicht zu rechnen.

Psychiatrische Untersuchung für Abrazovic? Schlicht Unsinn! Eher wäre ein Mentalbetreuer angesagt, damit bei A. keine mentalen Folgen zurückbleiben, die ihn vielleicht in Zukunft in Zweikämpfen beeinträchtigen könnten!

Jurist

21.08.2022, 12:09

@ Einschätzung
 

Schwere vorsätzliche Körperverletzung

» Vorsätzlich wars keinesfalls, aber die Verletzung wurde billigend in Kauf
» genommen - ist ein großer Unterschied. Die Attacke war jedenfalls grob
» fahrlässig, aber mit Rechtsfolgen ist nicht zu rechnen.

Schwachsinn, was du da schreibst. Eine "Verletzung billigend in Kauf" zu nehmen, ist exakt die juristische Definition von Vorsatz (sog. bedingter Vorsatz bzw. dolus eventualis) und der entscheidende Unterschied zur bloßen Fahrlässigkeit, bei der die Verletzung eben nicht (!) billigend in Kauf genommen wird. Würde man tatsächlich davon ausgehen, dass er die "Verletzung billigend in Kauf" genommen hat, dann wäre er sowohl strafrechtlich dran (wegen vorsätzlicher Körperverletzung) wie auch zivilrechtlich haftbar.

Man wird aber (zumindest in dubio) jedenfalls davon ausgehen müssen, dass das nicht der Fall war, und dann hängen mögliche juristische Folgen - verkürzt ausgedrückt - vor allem davon ab, ob man ihm auch zugesteht, dass es sich bei seinem Einsteigen noch um ein sporttypisches Verhalten gehandelt hat bzw. das sporttypische Risiko dadurch nicht erhöht wurde. Das ist meines Erachtens ein echter Grenzfall. Es ist aber - und da geb' ich dir Recht - wie oft in solchen Fällen nicht damit zu rechnen, dass es zu einer juristischen Aufarbeitung kommen wird.

suchoi7(R)

22.08.2022, 03:59

@ Jurist
 

Schwere vorsätzliche Körperverletzung

» » Vorsätzlich wars keinesfalls, aber die Verletzung wurde billigend in
» Kauf
» » genommen - ist ein großer Unterschied. Die Attacke war jedenfalls grob
» » fahrlässig, aber mit Rechtsfolgen ist nicht zu rechnen.
»
» Schwachsinn, was du da schreibst. Eine "Verletzung billigend in Kauf" zu
» nehmen, ist exakt die juristische Definition von Vorsatz (sog. bedingter
» Vorsatz bzw. dolus eventualis) und der entscheidende Unterschied zur bloßen
» Fahrlässigkeit, bei der die Verletzung eben nicht (!) billigend in Kauf
» genommen wird. Würde man tatsächlich davon ausgehen, dass er die
» "Verletzung billigend in Kauf" genommen hat, dann wäre er sowohl
» strafrechtlich dran (wegen vorsätzlicher Körperverletzung) wie auch
» zivilrechtlich haftbar.
»
» Man wird aber (zumindest in dubio) jedenfalls davon ausgehen müssen, dass
» das nicht der Fall war, und dann hängen mögliche juristische Folgen -
» verkürzt ausgedrückt - vor allem davon ab, ob man ihm auch zugesteht, dass
» es sich bei seinem Einsteigen noch um ein sporttypisches Verhalten
» gehandelt hat bzw. das sporttypische Risiko dadurch nicht erhöht wurde. Das
» ist meines Erachtens ein echter Grenzfall. Es ist aber - und da geb' ich
» dir Recht - wie oft in solchen Fällen nicht damit zu rechnen, dass es zu
» einer juristischen Aufarbeitung kommen wird.

Natürlich kommt es zu keiner juristischen Aufarbeitung. Da wäre Fußball als Sport in wenigen Wochen erledigt. Schade für den betroffenen Spieler. Gute Besserung. Das wars aber auch schon.

Jurist

22.08.2022, 10:31

@ suchoi7
 

Schwere vorsätzliche Körperverletzung

» Natürlich kommt es zu keiner juristischen Aufarbeitung. Da wäre Fußball
» als Sport in wenigen Wochen erledigt. Schade für den betroffenen Spieler.
» Gute Besserung. Das wars aber auch schon.

"Natürlich" ist das keineswegs, das liegt vielmehr einfach daran, dass Angehörige von Profiligen derartige Fouls und daraus resultierende Verletzungen normalerweise nicht zum Gegenstand von Anzeigen bzw. Klagen machen. Hier scheint es eine Art ungeschriebenen Kodex zu geben. Eine Ausnahme war übrigens das Einsteigen von Didulica gegen Lawaree im großen Wiener Derby, das auch zu einer Verurteilung in I. Instanz (€ 60.000,-- Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung) geführt hat, die dann in der II. Instanz allerdings wieder aufgehoben wurde.

In den unteren Ligen herrscht da - zumindest was zivilrechtliche Schadenersatzprozesse angeht - weitaus weniger Zurückhaltung. Da gibt es sowohl in Ö wie auch in D schon einige Präzedenzentscheidungen, auf deren Grundlage auch die Beurteilung bzw. der Ausgang des vorliegenden Falls meines Erachtens keineswegs eindeutig wäre.

Deine Einschätzung, dass das den Sport binnen weniger Wochen "erledigen" würde, kann ich auch nicht teilen, weil es in Wahrheit nur um ganz wenige krasse Ausnahmefälle geht (ich bin sicher, dass wir während der ganzen restlichen Saison keine vergleichbar verstörenden Fernsehbilder mehr sehen werden) und auch der Sport kein rechtsfreier Raum sein sollte, in dem jede brutale und körperverletzende Aktion unabhängig von ihrem Schwere- und Verschuldensgrad jedenfalls (rechtlich) ungeahndet bleibt.

Peda

22.08.2022, 14:16

@ Jurist
 

Schwere vorsätzliche Körperverletzung

(ich bin sicher, dass wir während der ganzen
» restlichen Saison keine vergleichbar verstörenden Fernsehbilder mehr sehen
» werden)
Das bezweifle ich stark. Sieht man immer wieder. Natürlich oft auch ohne Feindeinwirkung.

Jurist

22.08.2022, 16:34

@ Peda
 

Schwere vorsätzliche Körperverletzung

» (ich bin sicher, dass wir während der ganzen
» » restlichen Saison keine vergleichbar verstörenden Fernsehbilder mehr
» sehen
» » werden)
» Das bezweifle ich stark. Sieht man immer wieder. Natürlich oft auch ohne
» Feindeinwirkung.

Um Szenen ohne Feindeinwirkung geht's im vorliegenden Zusammenhang aber nicht, die waren daher auch nicht gemeint.

Und auch nicht jene in der öffentlichen Wahrnehmung immer wieder als besonders grob beurteilten Fouls, in denen ein hohes Bein gegen den Kopf oder die Brust des Gegenspieler geführt wird - die sehen zwar spektakulär aus, gehen aber zumeist relativ harmlos aus, weil die Brust und der Kopf - im Unterschied zum Standbein - im Zweikampf beweglich sind und der Intensität des Treffers nachgeben können. Außerdem resultieren sie meist daraus, dass der foulende Spieler den Ball treffen will und den Gegner nicht oder erst zu spät bemerkt. Bei solchen Szenen hab' ich - auch wenn sie teilweise brutal aussehen - überhaupt kein Problem, sie als sportypisches Zweikampfverhalten einzustufen.

Etwas völlig anderes ist es, wenn - wie im vorliegenden Fall - das gestreckte Bein aus vollem Lauf und den Gegner wahrnehmend in Knöchel- oder Schienbeinhöhe gegen das Standbein geführt wird, sodass sich dieses so durchbiegt, wie am Freitag gesehen, oder im schlimmsten Fall sogar durchbricht. So etwas sieht man - auch international - ganz selten. Das letzte ähnliche Foul, an das ich mich in Ö erinnern kann, war, als Lukas Kragl Eddie Gustaffson das Schien- und Wadenbein gebrochen hat. Da muss man - finde ich jedenfalls - schon sehr wohlwollend sein, um das noch als sporttypisches Zweikampfverhalten einzustufen. Aber wie heißt es so schön: zwei Juristen, drei Meinungen!

seher

22.08.2022, 16:39

@ Jurist
 

Schwere vorsätzliche Körperverletzung

was hat er überhaupt für eine verletzung davongetragen ?
ich hoffe er hat glück gehabt und nichts arges.

Peda

22.08.2022, 23:16

@ seher
 

Schwere vorsätzliche Körperverletzung

» was hat er überhaupt für eine verletzung davongetragen ?
» ich hoffe er hat glück gehabt und nichts arges.

Bänder- und Kapselverletzung (Riss, nehme ich an)

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