acab???? (Public)

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verfasst von i. e., 05.09.2012, 13:24

» » Servus zusammen,
» »
» » mit großem Befremden fällt mir diese Woche schon das zweite Mal dieses
» » komische "ACAB" im Zusammenhang mit der Fangemeinschaft der Vienna auf.
» » Zum einen wegen der Sache in Horn und zum anderen auf einem der Fotos
» aus
» » Horn wo auf einem Transparent ACAB steht.
» »
» » Nur so eine Frage ... wollen wir diese Mentalität wirklich in unserem
» » Fanblock haben und damit unsere Unterscheidbarkeit von anderen ein
» » weiteres Stück mehr aufgeben?
» »
» » Der Fanblock der Vienna war für mich immer ein Ort an dem
» Diskriminierung
» » keinen Platz hat. ACAB ist eine üble Form der Diskriminierung in meinen
» » Augen.
» »
» » Nicht die Cops haben daran Schuld, dass es immer härtere Auflagen gibt
» in
» » den Stadien, dass Fangruppen bewacht werden müssen und es - ausgelöst
» » durch den Ordnerdienst - zu immer dooferen Anlässen für ein
» Einschreiten
» » kommt.
» »
» » Schuld daran haben die ganzen Wabbla die das Stadion als rechtsfreien
» Raum
» » sehen, Spielabbrüche herbeiführen und Gewalt als Teil Ihres Supports
» (?)
» » verstehen.
» »
» » Ja, man darf sich nicht alles gefallen lassen. Ja, es ist nie ein gutes
» » Gefühl dermaßen bewacht zu werden aber denken wir bitte drüber nach wem
» » wir das zu verdanken haben.
» »
» » Es geht bestimmt auch anders ... stay different! stay yellow-blue!
»
» immer diese Türken :wink:
» http://landplage.wordpress.com/2011...-vorname-in-der-graffitti-szene/

nur einmal so als denkanstoß, wir leben ja schließlich in einem rechtsstaat oder? :ok:

"Ist das Zeigen eines Banners mit der Abkürzung „A. C. A. B.“ bei einem Fußballspiel als Beleidigung strafbar?

Der Kollege, Rechtsanwalt Benedikt Klas, LL.M., weist dankenswerter Weise in seinem Blogeintrag vom 17.01.2012 auf das interessante Urteil des Landgericht Karlsruhe vom 08.12.2011, Az.: 11 Ns 410 Js 5815/11, hin. Ein wegen Beleidigung angeklagter Fußballfan und Stadionbesucher des Karlsruher SC wird durch das Urteil des Landgericht Karlsruhe freigesprochen. Der Angeklagte hatte einen Teil eines Banners mit der Abkürzung „A.C.A.B.“ während eines Fußballspiels im Wildparkstadion hochgehalten. Diese Abkürzung steht für den englischen Satz „All cops are bastards“. Hiervon fühlte sich der den Einsatz der Karlsruher Polizei leitende Polizeibeamte in seiner Ehre verletzt und stellte Strafantrag. Das Amtsgericht Karlsruhe hatte den Angeklagten bereits mit Urteil vom 12.05.2011 in der ersten Instanz freigesprochen, dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Diese Berufung verwarf nun das Landgericht Karlsruhe als unbegründet. Der freigesprochene Fußballfan hatte sich dergestalt eingelassen, dass er nicht die im Stadion befindlichen Polizisten beleidigen wollte, sondern eine generelle Kritik an der aus seiner Sicht zunehmenden Gewalt durch Polizeibeamte, insbesondere durch Mitglieder der Beweis- und Festnahmeeinheiten (BFE), zum Ausdruck bringen wollte. Neben dem Plakat mit der Aufschrift „ACAB“ wurden auch Plakaten mit den Aufschriften „Stuttgart 21 – Polizeigewalt kann jeden treffen“ und „BFE abschaffen“ hochgehalten. Aus dem letzteren Plakat wurden im Rahmen einer Choreographie die Buchstaben A, C, A und B herausgetrennt und als Abkürzung „A. C. A. B.“ hochgehalten.

Das Landgericht Karlsruhe stellt in dem Urteil vom 08.12.2011 zwar fest, dass die Bezeichnung einer Person als „Bastard“ an sich sowohl in der deutschen als auch in der englischen Sprache eine Beleidigung darstellen kann. Die Abkürzung A. C. A. B. stelle aber grundsätzlich eine straflose Kollektivbeleidigung dar, da sie sich auf alle Polizeibeamte der Welt beziehe. Eine Strafbarkeit könnte nur dann gegeben sein, wenn dem Angeklagten nachgewiesen werden könne, dass er konkret alle im Stadion befindlichen Polizeibeamten beleidigen wollte. Es sei hier aber nicht auszuschließen gewesen, dass das Zeigen des „A. C. A. B.“ Schriftzuges als ernst gemeinte, allgemeine Kritik an der Polizeiarbeit im Zusammenhang mit Großereignissen gemeint war und daher von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 1, 2 Grundgesetz gedeckt wird.

Fundstellen: Blogeintrag vom 17.01.2012 des Rechtsanwalts Benedikt Klas, LL.M.; Landgericht Karlsruhe, Urteil des vom 08.12.2011, Az.: 11 Ns 410 Js 5815/11"


quelle: http://www.kanzlei-jacobsen.de/blog/tag/252-acab.html


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