...und nochmals zum Thema "Kooperationsspieler"... (Public)
Den Konflikt unnerhalb der beiden ÖFB-Regelwerke wird man mit der lex specialis-Regel (= Vorrang der Sonderregelung für Kopperationsspieler= lösen können.
Ein ernsteres Problem wäre es aber, wenn das vorrangige FIFA-Statut tatsächlich keine Ausnahme zulässt. Allerdings stellt sich dann immer noch die Frage, wie sich der Verstoß gegen die FIFA-Vorgaben auf die nationale Regelung auswirkt (ipso iure-Unwirksamkeit oder nur Pflicht des ÖFB, seine Regelung pro futuro anzupassen?).
Die FIFA hat im Moment wohl auch andere Sorgen als sich um derartige nationale Sonderwege zu kümmern?
» » » http://www.firstviennafc.at/news_detail.php?id=3861
» »
» » "Der zentrale Mittelfeldspieler gilt als Kooperationsspieler und soll
» sich
» » nun in Döbling weiterentwickeln."
» »
» » Was heißt "gilt als Kooperationsspieler"? Entweder ist er
» » "Kooperationsspieler" oder nicht.
» »
» » Den Einsatz von Kooperationsspielern sollte die Vienna sich ÄUSSERST
» GUT
» » überlegen. Die Kooperationsspielerregelung widerspricht dem
» ÖFB-Regulativ
» » und darüberhinaus auch den FIFA-Bestimmungen. Sobald auch nur ein
» Gegner
» » auf die halblustige Idee kommt, einen Protest einzulegen resp. beim ÖFB
» » ein Verfahren anzustrengen, wackeln die Punkte - und zwar gewaltig. Ob
» der
» » "Kooperationsspieler" das wirklich wert ist?
» »
» » Nur dass es nicht nachher niemand gewusst haben will...
»
» Und hier, da ich danach gefragt wurde, eine Erläuterung (alle
» Hervorhebungen und die Anmerkung am Ende von mir):
»
» In
» "REGULATIV
» FÜR DIE DEM ÖFB ANGEHÖRIGEN VEREINE UND SPIELER" heißt es
» unter "I. ABSCHNITT: ALLGEMEINES" im Absatz 1:
»
» "Ein Spieler kann sich jeweils nur für einen Verein anmelden
» (=Antrag auf Registrierung)."
»
» Und im Absatz 4:
»
» "Ein Spieler kann nur für einen Verein registriert sein. Ein
» Spieler ist nur für jenen Verein spielberechtigt, für den er
» registriert ist. Die Teilnahme am organisierten Fußball ist
» spielberechtigten Spielern vorbehalten. Der Einsatz eines nicht
» spielberechtigten Spielers in einem Bewerbsspiel ist
» regelwidrig."
»
» Hingegen heißt es in den
» "ÖFB-MEISTERSCHAFTSREGELN",
» die die "BESTIMMUNGEN ÜBER KOOPERATIONSVERTRÄGE" enthalten in Absatz
» 9:
»
» "Die Spieler sind sowohl für den Stamm- als auch für den
» Kooperationsverein einsatzberechtigt*."
»
» Die Meisterschaftsregeln stehen somit im Gegensatz zum Regulativ. Und nur
» um klarzustellen, was höherwertig ist: Bei den betreffenden Stellen des
» Regulativs handelt es sich um FIFA-Bestimmungen, zu denen es im
» FIFA-"Reglement
» bezüglich Status und Transfer von Spielern" klipp und klar
» heißt, dass sie "auf nationaler Ebene verbindlich und ohne jegliche
» Änderung ins Verbandsreglement zu integrieren" sind.
»
» * Anmerkung von mir: Einsatzberechtigung (= Berechtigung, zu einem
» bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Spiel teilzunehmen) setzt
» Spielberechtigung (= Berechtigung an Meisterschaftsspielen teilzunehmen)
» voraus...
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- In Döbling beginnt die Vorbereitung (Link) - clemens
, 27.06.2011, 15:40 (Public) ![in Board-Ansicht öffnen [Board]](img/board_d.gif)
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- In Döbling beginnt die Vorbereitung (Link) - ich
, 27.06.2011, 15:46- ...und nochmals zum Thema "Kooperationsspieler"... - ich
, 28.06.2011, 21:47- ...und nochmals zum Thema "Kooperationsspieler"... - petrocelli, 29.06.2011, 11:36
- ...und nochmals zum Thema "Kooperationsspieler"... - ich
- In Döbling beginnt die Vorbereitung (Link) - Senf
, 27.06.2011, 15:56
- In Döbling beginnt die Vorbereitung (Link) - ich



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