Garger weg (Public)

verfasst von Zeichnungsberechtigung, 16.06.2016, 10:06

» Angestellter des Vereins und nicht des Präsidenten. Die Führung des Vereins
» ist das Präsidium und im Falle der nicht einheitlichen Entscheidung die
» Mehrheit des Präsidiums. Diese Mehrheit hat sich entschlossen, einige
» Verträge abzuschließen. Völlig korrekt.

Zum Beschluß gehört aber auch die Zeichnungsberechtigung! Um Alleingänge zu verhindern sind das normalerweise 2 Personen (einerseits der Präsident und andrerseits ein Vize oder Prokurist)aber vielleicht ist dieser Sicherheitsmechanismus bei uns out of order!


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