Addendum (Public)
Weil sich's so spannend liest:
4.2.3 ABLAUF UND ENTZUG DER LIZENZ
4.2.3.1 Die Lizenz läuft ohne vorherige Ankündigung am Ende der entsprechenden
Spielzeit, für die sie ausgestellt wurde, aus.
4.2.3.2 Die Lizenz kann während einer Spielzeit durch das Entscheidungsorgan erster
Instanz (Senat 5) entzogen werden, wenn:
• eine Voraussetzung für die Erteilung einer Lizenz nicht (mehr) erfüllt ist oder
• der Lizenznehmer Verpflichtungen dieses Handbuchs nicht (mehr) einhält oder
• wenn über das Vermögen des Lizenznehmers oder seines ausgegliederten
Profispielbetriebes (siehe Abschnitt 4.4.2) ein Konkursverfahren eröffnet wird.
4.2.4 VERZICHT AUF DIE LIZENZ
4.2.4.1 Der Lizenznehmer kann trotz Lizenzerteilung und sportlicher Qualifikation auf die
Teilnahme an den Bewerben der Bundesliga im nächsten Spieljahr verzichten.
Dieser Teilnahmeverzicht muss spätestens acht Tage nach verbandsinterner
Rechtskraft der von der ersten oder zweiten Entscheidungsinstanz (Senat 5,
Protestkomitee) erteilten Lizenz dem Lizenzgeber gemeldet werden. Die
Verzichtserklärung muss vom vertretungsbefugten Organ des Lizenznehmers
gezeichnet sein. Ein gemeldeter Verzicht kann nicht widerrufen werden.
4.2.5 INSOLVENZ DES LIZENZNEHMERS BZW. -BEWERBERS
4.2.5.1 Wird über das Vermögen des Lizenznehmers/-bewerbers oder seines
ausgegliederten (Profi-) Spielbetriebs (vgl. Abschnitt 4.4.2) ein Konkurs- oder
Ausgleichsverfahren eröffnet oder wird ein Konkurs mangels Masse abgewiesen,
wird der Lizenznehmer/-bewerber mit Abschluss des laufenden Bewerbes an das
Tabellenende des jeweiligen Bewerbes gereiht und steigt damit zwingend ab. Dies
gilt auch für den Fall, dass hievon mehrere Lizenznehmer betroffen sind.
4.2.5.2 Wird über das Vermögen des Lizenznehmers/-bewerbers oder seines
ausgegliederten (Profi-) Spielbetriebs (vgl. Abschnitt 4.4.2) ein Konkursverfahren
eröffnet oder wird ein Konkurs mangels Masse abgewiesen, erlischt (spätestens in
der Berichtstagsatzung) die Lizenz von selbst - es sei denn, der bestellte
Masseverwalter erklärt spätestens in der Berichtstagsatzung, dass er die
Mitgliedschaft zur Bundesliga mit allen Rechten und Pflichten fortsetzt, den
Spielbetrieb aufrecht erhält und die Bestätigungen gemäß Kriterium 9.2.1 b), ca) bis
ch) zu bekräftigen. Solange die Lizenz aufrecht ist, bleibt der gemeinschuldnerische
Lizenznehmer/-bewerber jedenfalls an sämtliche mit der Mitgliedschaft zur
Bundesliga verbundenen Rechte und Pflichten gebunden.
4.2.5.3 Wird über das Vermögen des Lizenznehmers/-bewerbers oder seines
ausgegliederten Profispielbetriebs (vgl. Abschnitt 4.4.2) ein Konkursverfahren
eröffnet oder wird ein Konkurs mangels Masse abgewiesen, ist die Lizenz für das
darauf folgende Spieljahr zu verweigern - es sei denn, es wird bis zur Abgabefrist
der Lizenzantragsunterlagen (15. März) ein vom Gericht rechtskräftig bestätigter
Zwangsausgleich nachgewiesen.
gesamter Thread:
- konkurs austria kärnten - fan, 23.04.2010, 23:35 (Public)
![in Board-Ansicht öffnen [Board]](img/board_d.gif)
![in Mix-Ansicht öffnen [Mix]](img/mix_d.gif)
- konkurs austria kärnten - ich
, 23.04.2010, 23:46- konkurs austria kärnten - Frühjahr 2001, 24.04.2010, 00:18
- konkurs austria kärnten - ich
, 24.04.2010, 00:30
- konkurs austria kärnten - ich
- konkurs austria kärnten - Frühjahr 2001, 24.04.2010, 00:18
- konkurs austria kärnten - The Ghost of Rudi Hevera
, 24.04.2010, 00:02- konkurs austria kärnten - ich
, 24.04.2010, 00:04- konkurs austria kärnten - The Ghost of Rudi Hevera
, 24.04.2010, 00:17
- konkurs austria kärnten - The Ghost of Rudi Hevera
- Addendum - The Ghost of Rudi Hevera
, 24.04.2010, 00:14
- konkurs austria kärnten - ich
- konkurs austria kärnten - ich



Mix-Ansicht