Addendum (Public)

verfasst von ich(R) Homepage E-Mail, Kaumberg, 24.04.2010, 00:37

» 4.2.5.3 Wird über das Vermögen des Lizenznehmers/-bewerbers oder seines
» ausgegliederten Profispielbetriebs (vgl. Abschnitt 4.4.2) ein
» Konkursverfahren
» eröffnet oder wird ein Konkurs mangels Masse abgewiesen, ist die Lizenz
» für das
» darauf folgende Spieljahr zu verweigern - es sei denn, es wird bis zur
» Abgabefrist
» der Lizenzantragsunterlagen (15. März) ein vom Gericht rechtskräftig
» bestätigter
» Zwangsausgleich nachgewiesen.

Sollte am Montag auf Antrag des Herr Canori wirklich ein Konkursverfahren eröffnet werden (was ich nicht glaube), so ist der Verein lt. 4.2.5.3 draußen aus der Bundesliga, weil einen per 15. März vom Gericht rechtskräftig bestätigten Zwangsausgleich für ein erst Ende April eröffnetes Verfahren wird er nicht einmal in Kärnten kriegen.

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Öha


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