Einstweilige Verfügung durchgegangen (Public)

verfasst von Konkursverwalter E-Mail, 12.05.2017, 10:42

» » Liebe Freunde von der HW,
» » diese einstweilige Verfügung ist zu diesem Zeitpunkt der Klage ist
» völlig
» » normal. Der Richter darf gar nicht anders urteilen. Jetzt kommt es auf
» die
» » Verbände aus dem Bgld., NÖ und Wien an, wie sie dagegenhalten. Viel
» Glück
»
» Die 3 Verbände hatten bis zum 10.5.2017 bereits die Gelegenheit
» dagegenzuhalten, offensichtlich konnten sie das nicht.

» Die Vienna hatte jahrelang Zeit korrekt zu wirtschaften, scheinbar konnte sie es nicht!


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