Schwere vorsätzliche Körperverletzung (Public)

verfasst von Jurist, 21.08.2022, 12:09

» Vorsätzlich wars keinesfalls, aber die Verletzung wurde billigend in Kauf
» genommen - ist ein großer Unterschied. Die Attacke war jedenfalls grob
» fahrlässig, aber mit Rechtsfolgen ist nicht zu rechnen.

Schwachsinn, was du da schreibst. Eine "Verletzung billigend in Kauf" zu nehmen, ist exakt die juristische Definition von Vorsatz (sog. bedingter Vorsatz bzw. dolus eventualis) und der entscheidende Unterschied zur bloßen Fahrlässigkeit, bei der die Verletzung eben nicht (!) billigend in Kauf genommen wird. Würde man tatsächlich davon ausgehen, dass er die "Verletzung billigend in Kauf" genommen hat, dann wäre er sowohl strafrechtlich dran (wegen vorsätzlicher Körperverletzung) wie auch zivilrechtlich haftbar.

Man wird aber (zumindest in dubio) jedenfalls davon ausgehen müssen, dass das nicht der Fall war, und dann hängen mögliche juristische Folgen - verkürzt ausgedrückt - vor allem davon ab, ob man ihm auch zugesteht, dass es sich bei seinem Einsteigen noch um ein sporttypisches Verhalten gehandelt hat bzw. das sporttypische Risiko dadurch nicht erhöht wurde. Das ist meines Erachtens ein echter Grenzfall. Es ist aber - und da geb' ich dir Recht - wie oft in solchen Fällen nicht damit zu rechnen, dass es zu einer juristischen Aufarbeitung kommen wird.


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