Mögliche Szenarien zum Klassenerhalt (Public)

verfasst von ich(R) Homepage E-Mail, Kaumberg, 16.05.2012, 13:17

» » » FALSCH! Der LASK hat bei der Einreichung seines Protestes einen
» » » Formalfehler begangen. Inhaltlich wurde auf den Protest gar nicht
» » » eingegangen, weil er nicht gültig eingereicht wurde.
» » » Das Schiedsgericht kann nun sagen, 1) inhaltlich paßt es, also sehen
» » wir
» » » über den Formalfehler hinweg, oder 2) der Protest wurde nicht
» » » ordnungsgemäß eingereicht, also gilt er als nicht erfolgt und die
» » » Entscheidung der 1. Instanz gilt, weil ja nicht regelkonform
» » protestiert
» » » wurde.
» »
» » Formalfehler kann viel heissen, etwa dass jemand an der falschen Stelle
» » unterschrieben hat, dass - wie Du richtig sagst - auf das von der 1.
» » Instanz Monierte nicht eingegangen wurde, oder dass versucht wurde zu
» » tricksen und die 2. Instanz das eben nicht geschluckt hat. Ich glaube,
» » dass das SNSG nach dem Kriterium entscheidet, ob der Spielbetrieb für
» ein
» » weiteres Jahr gesichert ist oder nicht. Wie sich hier die Faktenlage
» » darstellt, entzieht sich meiner Kenntnis, aber das werden wir eh
» » spätestens am 31.05. erfahren.
» »
» » Wichtiger wäre es mA ohnehin, sich mit der Relegation zu befassen, da
» die
» » das für mich wahrscheinlichste Szenario darstellt...
»
» So ist das aber ganz und gar nicht ! Das Schiedsgericht hat sich nicht
» damit zu befassen, ob wirtschaftlich alles O.K. ist.
» Es überprüft lediglich ob die Entscheidung des Protestkomitees
» entsprechend den Lizenzbestimmungen korrekt zustandegekommen ist. Es
» überprüft daher eigentlich nur Fehler in der Abwicklung des Protestes und
» nicht den Inhalt irgendwelcher Unterlagen.
» Wenn daher ein Formalfehler, der in den Lizenzbestimmungen ausdrücklich
» angeführt ist, sogar mit den zwingend vorgeschriebenen Konsequenzen, zur
» neuerlichen Lizenzverweigerung geführt hat, dann muß das Protestkomitee
» den Protest ja abweisen, sonst hätten sie gegen die Lizenzbestimmungen
» gehandelt.
» Die Klage ist daher völlig sinnlos und nur eine reine Alibihandlung um
» sagen zu können: Wir haben alles versucht.
»
» Daher kann das Schiedsgericht nicht sagen inhaltlich paßt es, also
» sehen wir über den Formalfehler hinweg. oder gar zu überprüfen, ob der
» Spielbetrieb für ein weiteres Jahr gesichert ist. Das ist völlig
» irrelevant !

Ich glaube, du sitzt da einem Irrtum auf.

Das Schiedsgericht hat - wenn es befasst wird - nichts anderes zu behandeln als eine Klage des LASK auf Lizenzerteilung. Voraussetzung ist, dass der Instanzenzug innerhalb der Bundesliga ausgeschöpft ist...

Folglich bekommt das Schiedsgericht den Akt der 1. Instanz (der sich wohl mit dem der 2. Instanz decken wird) und wickelt das gesamte Verfahren von A bis O neuerlich ab. Wenn das Gericht die Lizenzunterlagen anders beurteilt als der Senat V, dann wird es wohl auch eine andere Entscheidung treffen.

Entscheidungsmöglichkeiten gibt es viele. Das Gericht kann die Lizenz erteilen, es kann sie verweigern, es kann eine vorläufige Lizenz ausstellen, es kann den Fall zurückverweisen und weiß Gott was noch alles.

Und wer sich wirklich im Detail dafür interessiert, kann sich ja gerne in den Unterlagen, die es auf bundesliga.at zum Herunterladen gibt, einlesen...

---
Öha


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